Bibliothek


 Auch hier an der Grundschule Meudt gibt es eine Schulbibliothek. Seit Beginn dieses Projektes im Januar 2001 ist dieses Angebot von den Schülern sehr gut angenommen worden und durch die großzügige Unterstützung des Fördervereins und der Schulleitung konnte der alte Bestand reichhaltig ergänzt werden. So verfügen wir jetzt über 1000 Bücher und mehr als 100 MC’s/CD’s. Die Benutzung der Bibliothek wird den Kindern von den Klassenlehrerinnen und von den Helfern der Schulbibliothek natürlich erklärt, hier aber schon einmal ein paar grundsätzlich Informationen für die Eltern:

 

1.) Jeden Montag und Mittwoch ist die Schulbibliothek geöffnet. Dabei wechseln sich die 1. und 2. Klasse mit der 3. und 4. Klasse ab.

2.) Die Bücher können für vier Wochen ausgeliehen werden. Hat ein Kind sein

Buch eher durchgelesen, kann es dieses jeweils montags oder mittwochs in der ersten großen Pause abgeben, auch wenn seine Klasse an diesem Tag nicht an der Reihe ist.

3.) Unsere Bibliothek wird mit EDV verwaltet. Dafür erhalten die Kinder Bibliotheksausweise. Für die Benutzung der Bibliothek müssen die Eltern aber erst die Benutzungsordnung unterschreiben.

4.) Das Abgabedatum ist in jedem Buch jeweils in der letzten Seite eingetragen. So können auch die Eltern auf die rechtzeitige Rückgabe achten.

5.) Wird ein Buch nicht rechtzeitig abgeben, muss das Kind hierfür sogenannte Überziehungsgebühren bezahlen. Diese sind wie folgt gestaffelt:

 

1 Woche überzogen = 0,25€

2 Wochen überzogen = 0,50€

3 Wochen überzogen = 0,75€

4 Wochen überzogen = 1,- € usw.

 

Wir möchten nochmals darauf hinweisen, dass die Schulbibliothek nur montags und mittwochs geöffnet hat und man die Bücher auch nur dann zurückgeben kann.

6.) Hat ein Kind ein Buch verloren, muss es den Kaufpreis des Buches ersetzen.

 

 

Vorher müssen aber die Kinder Benutzungsausweise erhalten und Sie, liebe Eltern, müssen die beigefügte  Benutzungsordnung der Bücherei unterschreiben. Die ist aus verschiedenen Gründen notwendig:

 

1. Da wir jetzt Daten in der EDV speichern, müssen wir vorher eine Einverständniserklärung erhalten.

 

2. Leider ist es in letzter Zeit mehrmals zu Beschädigungen der neuen Bücher gekommen. Ich muss darum nochmals darauf hinweisen, dass mutwillig beschädigte Bücher ersetzt werden müssen.

 

Mit ihrer Unterschrift erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihr Kind die Bücherei unter den Bestimmungen der Benutzungsordnung weiterhin nutzt.

 

Wenn ihr Kind die Einverständniserklärung abgibt, erhält es auf dem Bibliotheksausweis einen Barcode für die Bücherei.

 

 

Die neue Bücherei wird sehr gut von den Kindern angenommen und die Einrichtung lädt immer mehr zum Verweilen ein. Mit einer so gut sortierten Bücherei an unserer Schule hat jedes Kind die Möglichkeit, die wunderbare Welt des Lesens zu erkunden und viele aufregende Abenteuer, gruselige Geschichten, lustige Streiche und spannende Daten aus der Welt des Wissens zu erleben.

Geben Sie mit Ihrer Unterschrift Ihrem Kind diese Möglichkeit und unterstützen Sie die Bemühungen der Grundschule, den Kindern unserer Schule das Lesen näher zu bringen.

 

Alle Eltern sind natürlich eingeladen, sich die Bücherei einmal selbst anzuschauen.

Nutzungsordnung


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Nutzungsordnung Bücherei
Einverständniserklärung Bücherei.pdf
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